Gesellschaftsverträge

Selbständig kann man nicht nur alleine, sondern auch im Team arbeiten. Wenn Sie eine Gruppenpraxis oder auch eine Infrastrukturnutzung einer Einzelpraxis vorziehen, helfen wir Ihnen, die Zusammenarbeit in Gesellschaftsverträgen eindeutig zu regeln. So sparen Sie sich im Zweifelsfall in der Zukunft Zeit und Nerven.